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Wir ziehen keine Fahrstunden in die Länge. Die Anzahl der Stunden ist von der Mitarbeit und Begabung des einzelnen Fahrschülers abhängig.
Die besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) finden am Ende der praktischen Ausbildung statt:5 Stunden (je 45 Min.) auf Bundes- oder Landstraßen, 4 Stunden (je 45 Min.) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und
3 Stunden (je 45 Min.) bei Dämmerung oder Dunkelheit. Die praktische Prüfungszeit beträgt 45 Minuten.